Verstaubtes Konzept oder neues Trendthema? Genossenschaften sind beliebt wie nie.

Als Genossenschaft gehört die ebv ihren Mitgliedern. Das sorgt für ein faires Miteinander und bietet viele Vorteile.

DIE RECHTSFORM GENOSSENSCHAFT – VIELE VORTEILE FÜR ALLE.

Die ebv ist seit jeher eine Genossenschaft. Das bedeutet, dass unsere Mieter Mitglieder der Genossenschaft sind und damit formal auch Miteigentümer*innen. Daraus ergibt sich ein partnerschaftlicheres Miteinander zwischen Vermieter und Mieter*innen – anders als oftmals bei privaten Wohnungsgesellschaften.

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Wohnung bei uns mieten wollen, müssen Sie keine Kaution oder gar Maklergebühren zahlen. Allerdings müssen Sie zunächst Mitglied werden, indem Sie einmalig Geschäftsanteile zeichnen (mindestens 1, maximal 10 à 300 Euro). Das rechnet sich für Sie: Ihre Anteile verzinsen wir Jahr für Jahr mit 4 Prozent Dividende. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erhalten Sie Ihr Guthaben zurück. Darüber hinaus garantieren wir Ihnen ein Dauerwohnrecht – Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns ebenso wenig wie Umwandlungen in Eigentumswohnungen. Als Mitglied gilt für Sie die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Der vielleicht wichtigste Unterschied: Sie können bei der ebv indirekt mitentscheiden und mitbestimmen – und zwar über die alljährliche Vertreterversammlung. Die Genossenschaftsmitglieder bestimmen alle vier Jahre in einer Wahl, welche Personen ihre Interessen und Belange in dieser Versammlung vertreten sollen. Die Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns sind einige der Themen, um die es dort geht. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der ebv. Jedes voll geschäftsfähige Mitglied kann sich aktiv zur Wahl stellen oder andere Mitglieder vorschlagen.

Eine Genossenschaft lebt von ihrem demokratischen Aufbau und dem Miteinander. Es freut uns, wenn sich möglichst viele Mitglieder mit einbringen, sich zur Wahl stellen und dann im Rahmen der Vertreterversammlung für die Interessen der Gemeinschaft eintreten.

Öffnungszeiten

Montags       8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstags     8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwochs*     8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17.00 Uhr
Donnerstags 8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Freitags        8:30 – 12:00 Uhr
*Mittwochs nur nach Terminvereinbarung

Telefon Zentrale 0202 / 7 39 41-0

Eisenbahn-Bauverein Elberfeld eG
Rottscheidter Straße 28, 42329 Wuppertal (Vohwinkel)