Sie mögen Quizsendungen? Aber Wissen im wahren Leben ist viel wichtiger.

Manchmal muss man es einfach genau wissen? Auf dieser Seite finden Sie daher viele nützliche Informationen für Mieter.

Viele Informationen im Web sind unsicher, weil auch die Quelle offen bleibt.

Auch das ist bei der ebv anders. Wir möchten Sie umfassend und transparent informieren. Und wenn Sie zu unserer Arbeit oder generell zu Ihrem Mietverhältnis bei uns noch Fragen haben, dann sprechen Sie uns an. Auch wenn Sie ein Thema auf dem Herzen haben, was Sie gern bei uns - hier auf dieser Seite - sehen würden, freuen wir uns über Ihren Anruf.

 

Die Nebenkostenabrechnungen sorgen oft Jahr für Jahr für Streit und Unmut – nicht so bei der ebv. Sie können sich darauf verlassen, dass bei Ihrer Abrechnung alles in Ordnung ist. Unsere erfahrenen Abrechnungsspezialisten stellen sicher, dass die Abrechnung korrekt, transparent und pünktlich erfolgt. Hier sehen Sie, was alles in einer korrekten Nebenkostenrechnung enthalten ist – und auch: was nicht enthalten sein darf ...

Informationen zur Nebenkostenabrechnung:

ANGABEN DES MIETERS
Name, Anschrift der betreffenden Wohnung


Manfred Mustermann
Musterstr.1, EG links
99999 Musterstadt
Zeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009

Ihr Zeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009


ABRECHNUNGSZEITRAUM
muss immer 12 Monate betragen!
Eventuell abweichender Nutzungszeitraum des Mieters (bei Auszug/Einzug im Laufe des Abrechnungsjahres)

KOSTENARTEN
Was wird abgerechnet?
Betriebskosten sind alle regelmäßig wiederkehrenden Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Objektes entstehen. Welche Kostenarten im Einzelnen zu den Betriebskosten zählen, ist in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt. Der Vermieter ist berechtigt, die Betriebskosten, unter Voraussetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag, auf die Mieter umzulegen. Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und in jedem Fall vom Vermieter zu tragen! Bei regelmäßigen Wartungsarbeiten (von Aufzugsanlagen, Zentralheizungen, Geysergeräten u.a.) sind nur die reinen Wartungskosten umlagefähig. Sobald zusätzliche Kosten für die Behebung einer Betriebsstörung anfallen, gehören diese zu den Instandhaltungskosten!

UMLAGESCHLÜSSEL
wird im Mietvertrag festgelegt und muss in der Abrechnung sichtbar dargestellt werden

MERKMAL
enthält die Ausprägung des Umlageschlüssels insgesamt und den Anteil des einzelnen Mieters. In dieser Abrechnung ist die Wohnung des Mieters 75,84 m² groß. Die Gebühren für Regenwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Grundsteuer der Stadt werden für drei Häuser, Musterstr.1-5, berechnet. Die Gesamtwohnfläche der drei Häuser beträgt 1.141,74 m². Um den Kostenanteil für den Mieter zu ermitteln, werden die angefallenen Kosten durch die Gesamtwohnfläche der drei Häuser dividiert und mit der Wohnfläche des Mieters (75,84 m²) multipliziert. Die Rechnung des Stromlieferanten (Treppenhausbeleuchtung) bezieht sich üblicherweise nur auf ein Haus. Daher werden die Kosten auch nur durch die Wohnfläche des einzelnen Hauses (in der Beispielabrechnung 453,45 m²) dividiert und mit der Wohnfläche des Mieters multipliziert.

ZEIT
Hier wird die Nutzungsdauer des Mieters berücksichtigt. Die gesamten Abrechnungstage werden aufgeführt. In der Spalte „Ihre Zeit“ werden die Tage Ihrer tatsächlichen Mietdauer ausgewiesen (Beispiel: Mietvertrag endete am 31.01.2009 – Ihre Zeit: 31 Tage) Die Betriebskosten werden durch die Gesamttage des Jahres geteilt und mit den Nutzungstagen des Mieters multipliziert.

KOSTEN
Die Gesamtkosten je Kostenart sind anzugeben. In der Spalte „Ihre Kosten“ sind die Kosten für den einzelnen Mieter ausgewiesen. Am Ende dieser Spalte ergeben sich die Gesamtkosten des Mieters für den abgerechneten Nutzungszeitraum.

VORAUSZAHLUNGEN
Ihre in dem Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen sind anzugeben.

UMLAGEAUSFALLWAGNIS
Bei öffentlich geförderten Objekten* ist der Vermieter berechtigt, für die Betriebskosten ein sogenanntes Umlageausfallwagnis in Höhe von 2% der abgerechneten Betriebskosten aufzuschlagen. Dies hat der Gesetzgeber festgelegt, um Zahlungsausfälle durch Leerstand im sozialen Wohnungsbau für den Vermieter zu kompensieren.?*Nur ca. 450 unserer 2.360 Wohnungen sind hiervon betroffen. Sie sind nicht sicher, ob diese Regel für Ihre Mieteinheit Anwendung findet? Dann sprechen Sie uns an. Wir prüfen dies gern und informieren Sie.

HEIZUNG GEMÄSS TECHEM / WASSERVERSORGUNG GEMÄSS TECHEM
Unsere Wohnungen sind ausgestattet mit Kaltwasserzählern, die den Wasserverbrauch der Mieter erfassen. So werden die Kosten der Wasserversorgung nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter umgelegt, was eine sehr gerechte Kostenverteilung gewährleistet. Die Abrechnung der Wasserkosten sowie der Heizkosten werden, durch unseren Auftrag, von der Dienstleistungsfirma Techem erstellt und unserer Betriebskostenabrechnung als Anlage beigefügt. Die sich ergebenden Kosten für Heizung und Wasser führen wir in der Betriebskostenabrechnung unter „Heizung gem. Techem“ und „Wasserversorgung gem. Techem“ auf, so dass sämtliche Nebenkosten in dem Abrechnungsergebnis unserer Betriebskostenabrechnung enthalten sind. Die abgerechneten Kosten und die in dem Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen des Mieters werden saldiert und ergeben somit eine Gutschrift oder Nachzahlung.

ABRECHNUNGSFRIST
Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Das heißt bei einem Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres, muss die Abrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres bei dem Mieter eingehen. Rechnet der Vermieter erst nach Ablauf dieser Frist ab, kann er nur dann eine Nachforderung geltend machen, wenn er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Das Recht des Mieters auf Abrechnung sowie der Anspruch auf Auszahlung eines eventuellen Guthabens bleiben auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist bestehen!

AUSSCHLUSSFRIST FÜR DEN MIETER
Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung kann der Mieter bis zum Ablauf eines Jahres nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Mieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Eine Mietkaution gibt es bei uns als ebV nicht. Sollten Sie jedoch bei Ihrem aktuellen Vermieter eine Kaution hinterlegt haben, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier haben wir eine kurze Information (Stand: 2014) für Sie zusammengestellt.

Eine Mietkaution beträgt max. drei Monatsmieten (3 x Grundmiete) - diese Grenze trat am 1.1.1983 in Kraft. Der Mieter darf diese in drei gleichen Beträgen bezahlen und muss nicht bei Vertragsabschluss die volle Summe bezahlen.

Der Vermieter muss die Kaution bei einer Bank getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, denn das Geld gehört auch weiterhin rechtlich seinem Mieter. Daher sollten Sie sich auch darüber im Klaren sein, wenn Ihr Vermieter die Mietkaution für Aktienwerte oder Fonds verwenden möchte - dies kann die Kaution gefährden. Seit dem 31.12.1982 ist die Mietkaution zu verzinsen und bei der Rückzahlung die Kaution mit allen angefallenen Zinsen und Zinseszinsen auszuzahlen. Dies gilt seit dem 1.9.2001  auch, wenn der Vermieter eine besonders lukrative Verzinsung gewählt hat.

Dem Vermieter ist es erlaubt auf die Kaution zuzugreifen, wenn mietvertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt werden wie Miet- oder Nebenkostenrückstände während der Mietzeit. Als Mieter sind Sie dann verpflichtet, die Mietkaution wieder auszugleichen. Sie können im Falle einer Kündigung noch fällige Restmieten nicht mit der Kaution verrechnen. Bei Sozialwohnungen hat der Vermieter keine Zugriffsmöglichkeiten auf die Kaution wegen offener Rückstände, da in der Miete bereits ein sogenanntes „Mietausfallwagnis“ enthalten ist.

Bis spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter über die Kaution abgerechnet haben und geltend machen, wenn er Forderungen von der Kaution abziehen will. Einmal zurück gezahlte Mietkautionen, die ohne Vorbehalte gezahlt wurden, können später nicht mehr durch erkennbare Mängel oder Beschädigungen geltend gemacht werden.

Kritisch ist oft der Eigentümerwechsel: Vergewissern Sie sich, dass der neue Besitzer auch die hinterlegte Kaution erhalten hat. Grundsätzlich sind Sie jedoch nach heutiger Rechtsprechung als Mieter auf der sicheren Seite, auch wenn der Vermieter Ihre Kaution nicht erhalten hat. 

Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt nach drei Jahren.

Ein Feuer ist schnell entfacht

Ca. alle 2 Minuten brennt in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus - 600 Todesopfer im Jahr die traurige Bilanz. 95% der Opfer sterben nicht durch die Flammen, sondern durch die einhergehende Rauchvergiftung. Da 70% der Opfer nachts im Schlaf überrascht werden, hat die ebV frühzeitig alle Wohnungen - VOR der gesetzlichen Regelung - bereits mit Rauchmeldern ausgestattet.

 

DIE ERSTE WAHL: VORBEUGUNG

Um sich vor der Entstehung von Brandherden zu schützen, sollte man:

Elektronische Geräte immer ausschalten und nicht im Stand-by-Modus belassen.

Prüfsiegel sind ein Muss für elektrische Geräte.

Eine Mehrfachsteckdosenleiste in die andere einzustecken führt leicht zu einer Überschreitung der Grenzlast und damit zu einer gefährlichen Überhitzung.

"Messer, Gabel, Schere, Licht dürfen kleine Kinder nicht" - ein wahrer Spruch, der Schlimmes verhindern kann.

Die berühmte „angelassene Herdplatte“ gilt es immer auszuschalten - auch wenn Sie sich nur im Nebenraum aufhalten.

In der Nähe von Herd oder offenem Feuer wie Kerzen sollten keine brennbaren Gegenstände liegen

Rauchen kann zur Gefahr werden, wenn man übermüdet ist.

Heiße Asche gehört nicht in den Mülleimer.

 

SCHNELL UND RICHTIG REAGIEREN IM BRANDFALL

Und wenn doch ein Feuer entsteht, dann sollte man:

Ruhe bewahren und Panik vermeiden. Sprechen Sie sich gut zu.

Handelt es sich um einen kleinen Brand, dessen Entstehung Sie sofort erkennen (Entstehungsbrand), dann können Sie mit einem Feuerlöschspray selbst eingreifen. Dafür sollte das Feuerlöschspray regelmäßig auf das Haltbarkeitsdatum geprüft werden und Sie sollten mit der Anwendung vertraut sein.

Im Zweifelsfall verlassen Sie sofort und auf dem schnellsten Weg Wohnung und Haus und rufen dann die Feuerwehr.

Ist Ihnen der Fluchtweg mit Rauch erschwert, unbedingt in Bodennähe bleiben, um eine Rauchvergiftung, die zur Ohnmacht und Bewusstlosigkeit führen kann, vermeiden.

Türen auf dem Fluchtweg vor dem Öffnen immer kontrollieren: Dringt unter der Tür viel Rauch hervor, suchen Sie nach einer Alternative, da beim Türe öffnen mehr Sauerstoff in den Raum strömen und eine Feuerexplosion (Backdraft) entstehen kann.

Wertgegenstände sind ersetzbar - Ihre Gesundheit nicht. Nutzen Sie den direkten Weg.

Versuchen Sie durch lautes Rufen andere Hausbewohner auf die Gefahr aufmerksam zu machen.

Retten Sie nicht selbst, wenn ihr eigenes Leben in Gefahr ist. Überlassen Sie dies den ausgebildeten Feuerwehrleuten.

Ihr Wohnglück hängt nicht allein von Ihrer Einrichtung ab. Auch das Raumklima hat eine große Wirkung auf Ihr Wohlbefinden – und: auf Ihr Portemonnaie.

Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar Tipps, wie Sie zum Beispiel durch Lüftung, Temperaturregelung und die umsichtige Nutzung von Elektrogeräten ganz einfach viel Geld sparen können.

 

LÜFTEN UND SCHIMMEL

Wenn Sie das Fenster häufiger und kurz vollständig öffnen, wird die Raumtemperatur weniger stark gesenkt, jedoch wird die Luftfeuchte hinaus und Sauerstoff hinein befördert. Bei der Dauerkippstellung hingegen kann die Luft kaum ausgetauscht werden und die gerade frisch erwärmte Heizungsluft wird einfach wieder hinausbefördert.

Gerade in Schlafzimmer, Küche, Bad und auch im Kinderzimmer ist es wichtig, regelmäßig die Raumfeuchte durch Lüften zu regulieren, um Energiekosten zu senken – und darüber hinaus Schimmelschäden zu vermeiden.

Die ebv Wetterstation hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Stellen Sie sie einfach mal in verschiedenen Räumen auf, um zu sehen, wie sich Temperatur und Luftfeuchtigkeit über die Woche verhalten. Sie glauben gar nicht, wie stark sich ein gutes Raumklima auf Ihr Wohlbefinden auswirkt.

Schon die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C spart 6-7 % Heizenergie! Untersuchungen haben ergeben, dass die folgenden Temperaturen als „behaglich“ bzw. ausreichend gelten.

Empfohlene Raumtemperaturen:
Wohnzimmer 20-22°C
Bad/Dusche 23-24°C
Kinderzimmer 21-23°C
Küche 18°C
Schlafzimmer 16°C
Flur 16°C

Aber Vorsicht! Sie sollten die Türen zwischen stark unterschiedlich temperierten Räumen geschlossen halten, damit die Wärme nicht abwandert und wegen der Raumfeuchte: Die feuchtere, wärmere Luft würde in den kälteren Raum ziehen, sich dort niederschlagen und Schimmel erzeugen.

 

ELEKTRISCHE HAUSHALTSGERÄTE

Elektrische Geräte verfügen über unterschiedliche Energieeffizienzklassen. Hierauf verweist das bereits 1998 eingeführte Energielabel der EU. Energieeffizienzklasse „A“ weist einen niedrigen Energieverbrauch auf, die Klasse „G“ dagegen einen sehr hohen. Beim Neukauf von Haushaltsgeräten lohnt sich die Investition in „A+“, „A++“, auch wenn die Geräte im Preis etwas höher liegen.

Mit Ihren bestehenden Geräten können Sie ebenfalls sparen: So kühlen Kühl- und Gefriergeräte effizienter, wenn sie weder neben Heizkörper, Herd noch Spülmaschine und auch nicht in der Sonne aufgestellt werden. Gefriergeräte platzieren Sie am besten im Keller. Mit 7°C Kühltemperatur im Kühlschrank statt 5°C sparen Sie bis zu 15 % Strom. Und regelmäßiges Abtauen vermeidet nicht nur Eis, sondern auch zu hohen Energieverbrauch.

Wäschewaschen sollten Sie nur mit voller Maschine und bei möglichst geringerer Temperatur. Müssen es wirklich immer 90°C oder 60°C sein? Sparen Sie auf diese Weise pro Waschgang bis zu 30 % Energie. Auch Vorwäschen und Schonwaschgänge verbrauchen meist mehr Wasser und Energie als notwendig. Und eine hohe Drehzahl beim Schleudern wirkt sich auf den Energieverbrauch beim Wäschetrocknen aus: Bei einer Drehzahl von 1200 gegenüber 800 können Sie bis zu 25 % Energie beim Trocknen mit dem Wäschetrockner sparen.

Übrigens: ein Trockenspeicher ist die günstigste Möglichkeit, seine Wäsche zu trocknen. Wenn sie einen Wäschetrockner benutzen, achten sie auf seine Energieeffizienzklasse. Hier ist zu beachten, dass es langfristig günstiger sein kann, in einen Trockner zu investieren als durch Verdunstungskälte beim Wäschetrocknen in der Wohnung die Raumfeuchte zu erhöhen. Denn dann heizen Sie mehr und riskieren Schimmelschäden.

Auch die Spülmaschine sollte nur vollständig gefüllt und am besten im Sparprogramm betrieben werden. Bei der Auswahl der Temperatur kann eine 10°C niedrigere Wassertemperatur pro Spülgang eine Stromeinsparung von ca. 20 % bringen!

 

KOCHEN

„Schlaues“ Kochen hilft ebenfalls Geld zu sparen – hier sind sogar bis zu 50% drin.

Bevor die gewünschte Temperatur erreicht wird, sollten Sie zum Beispiel immer den Regler zurückdrehen, da normale Kochplatten lange nachheizen.

Ein Cerankochfeld spart gegenüber einem Gussplattenherd ca. 10 % Energie - bei einem Induktionsherd kann mit dem richtigen Kochgeschirr rund 20 % der üblichen Energiekosten gespart werden. Die Topfgröße sollte in jedem Fall dem Kochplattendurchmesser entsprechen. Töpfe und Pfannen sollten immer mit Deckel abgedeckt werden, um möglichst wenig Wärme zu verlieren. Ein Schnellkochtopf spart Zeit und Energie, denn bei höherem Druck ist das Kochgut in wesentlich kürzerer Zeit gar. Für die Erhitzung geringer Wassermengen sind Mikrowelle oder Wasserkocher die günstigere Alternativen.

 

FESTBELEUCHTUNG

Die gute alte Glühlampe hat den Raum „mitgeheizt“. Die heute üblichen Energiesparleuchten machen energetisch Sinn, werden gesundheitlich jedoch oft als bedenklich eingestuft. Sicherer ist nach heutigem Kenntnisstand das LED-Leuchtmittel. Sie sind teilweise etwas teurer, aber dass sie sofort beim Einschalten die volle Lichtleistung bringen, entschädigt für den höheren Preis – zumal hier noch einmal Energie gespart werden kann. Klassische Halogenleuchten hingegen sind häufig wahre Energiefresser!

 

STANDBY

Etwa 8–10 % des Stromverbrauchs privater Haushalte entstehen durch Fernsehgeräte, HiFi-Anlagen, CD- und DVD-Geräte sowie durch Computer und Rechnerperipherie. Mit über 20% sind Elektrokleingeräte am Haushaltsstromverbrauch beteiligt. Bei diesen Geräten wird Strom durch unnötigen Stand-by-Betrieb oder andere Leerlaufarten verbraucht. Hier bietet sich dem durchschnittlichen Haushalt ein Einsparpotenzial von bis zu 90 € jährlich.

Beim TV-Gerät gilt: Je größer der Bildschirm, desto höher der Energieverbrauch. Flachbildschirme verbrauchen zwar weniger Energie als die „alten“ Röhrengeräte, jedoch wird meist der größere Bildschirm gewählt, so dass der Einspareffekt relativiert wird. Plasma-Fernseher sind im Vergleich zum LCD-Gerät sogar noch energieintensiver. Werfen Sie beim Kauf eines neuen Fernseher einen genauen Blick auf die Geräteangaben – seit 2012 ist auch bei TV-Geräten das Energielabel der EU verpflichtend. Externe Netzteile von Druckern, Laptops und LCD-Monitore sollten über Steckerleisten mit Ein-Aus-Schaltern betrieben werden, um immer auch das Netzteil vom Strom zu trennen. Bei Computern erlauben die Betriebssysteme ein Powermanagement, mit dem man z. B. nach bestimmten Zeiten den Monitor oder auch Teile des Computers (Festplatte) in einen Ruhezustand versetzen oder sogar ausschalten kann.

 

DAS LIEBE AUTO

Ein ganz einfacher Trick für den Sommer: Ein Frontscheibenschutz im Auto senkt den Aufwand für die Klimaanlage – so können Sie auch im Auto Energiekosten sparen. 

Schützen Sie sich vor Schimmel. Mit richtigem Heizen und Lüften vermeiden Sie Schimmel und können i.d.R. gleichzeitig Energie einsparen.

 

Wie entsteht Schimmel?

Wasser aus der Luft kondensiert an Wänden, Fenstern, Türen, ... überall dort, wo es kältere Oberflächen gibt - sicher kennen Sie diesen Effekt vom Badezimmerspiegel. Kann die feuchte Fläche aufgrund eines schlechten Temperatur-Raumfeuchte-Verhältnisses nicht richtig durchtrocknen, freuen sich Bakterien und Keime, so dass Schimmel aufblühen kann.

 

Warum ist Schimmel gesundheitsschädlich?

Es gibt viele verschiedene Schimmelarten. Genauso verschieden ist die Bedrohung für die Gesundheit. Es gibt Schimmelarten, die aggressiv die Atemwege angreifen oder sich auf die Haut setzen und dort für Entzündungen sorgen. Ein kurzfristiger Kontakt ist meist kein Problem, doch bewohnt man mit Schimmel befallene Räume, ist der eigene Organismus immer und immer wieder gezwungen Widerstand zu leisten. Die kleinste Schwäche des Immunsystems kann dann zu einer Erkrankung führen. Aggressive Schimmelsporen können auch einen gesunden Organismus schwächen. Daher ist es wichtig, auftretenden Schimmel schnell untersuchen zu lassen und konsequent zu bekämpfen.

 

Warum muss Jeder seinen Beitrag leisten?

Oft denkt man im ersten Moment, dass der Schimmel durch baulichen Mangel entstanden ist. Leider ist dies nur selten der Fall. Ein baulicher Mangel ist durch Spezialisten behebbar - ein falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten erfordert konsequent verändertes Verhalten. Jeder, der schon einmal eine Diät gemacht hat, weiß wie schwer es ist, im Nachgang das Erlernte dauerhaft durchzuziehen. Daher gibt es die ebV-Wetterstation. Sie hilft kritische Werte zu erkennen und sich nachhaltig vor Schimmel zu schützen.

Öffnungszeiten

Montags       8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstags     8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwochs*     8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17.00 Uhr
Donnerstags 8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Freitags        8:30 – 12:00 Uhr
*Mittwochs nur nach Terminvereinbarung

Telefon Zentrale 0202 / 7 39 41-0

Eisenbahn-Bauverein Elberfeld eG
Rottscheidter Straße 28, 42329 Wuppertal (Vohwinkel)