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20. Juli 2023 –

Im Rahmen der ebv-Vertreterversammlung am 22. Juni wurde deutlich, dass die ebv mit Hochdruck an Lösungen für die Wärmewende und den Klimaschutz arbeitet – aus Überzeugung und gesellschaftlicher Verantwortung, aber auch, weil es von der Politik so gewollt ist. Die Bundesregierung nimmt die Wohnungswirtschaft in die Pflicht – Klimaneutralität bis 2045 und Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2033 sind die Zielvorgaben. Der aktualisierte Entwurf für das ab 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz macht die Situation für den Bestand etwas entspannter, weil Gasthermen noch im Austausch möglich sind, im Neubau ist die Lage aber nach wie vor unübersichtlich in Bezug auf Förderungen und Bauanforderungen.

Gefordert wird von Unternehmen der Wohnungswirtschaft zukünftig auch ein Nachhaltigkeitsbericht, der für alle einsehbar ist. Erste Maßnahmen wurden bereits von der ebv ergriffen: Datenerfassung (z.B. zu Gebäudehüllen), CO2-Bilanzierung, Beitritt zur Netzwerk-Initiative Wohnen.2050, um von guten Praxisbeispielen anderer Wohnungsbauunternehmen zu profitieren.

Für die geforderte CO2-Bilanzierung arbeitet die ebv mit dem Softwareunternehmen mevivo eco zusammen. Der Bestand wird in Energieklassen eingeteilt. Die Ist-Analyse soll Einsparpotenziale erkennbar machen, auf deren Basis dann eine Roadmap mit konkreten Maßnahmen erstellt werden kann.

Die nachfolgenden Grafiken zeigen die aktuelle Verteilung der Brennstoffe und der Heizungsarten in den ebv-Gebäuden (Stand: Mai 2023).

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