Fast täglich wird über die steigenden Energiepreise berichtet, und über Versorgungsengpässe werden die kompliziertesten Prognosen erstellt, denen man teilweise nur schwer folgen kann. Zudem ist nicht transparent, was das nun für die eigene Kostenentwicklung im Haushalt bedeutet. Bei uns rufen zunehmend Mieter*innen an, um in Erfahrung zu bringen, welche Konsequenzen der Versorgungsengpass und die damit verbundenen Preissteigerungen für sie haben werden. Ein paar Antworten möchten wir hier geben.
Oberstes Gebot bei der gesamten angespannten Situation ist: Ruhe bewahren und zunächst genau die eigene Situation überdenken.
Die Gebäude der ebv werden auf unterschiedliche Art und Weise mit Energie und Wärme versorgt. Wir haben in einigen Häusern Zentralheizungen mit zentraler oder dezentraler (innerhalb der Wohnung) Warmwasseraufbereitung. Der Großteil des Bestandes bzw. der Haushalte wird jedoch mit Gaskombieinzelthermen versorgt, die sowohl Wärme als auch Warmwasser herstellen. Um also festzustellen, welcher Energieträger in welchem Umfang für eine Kostenerhöhung verantwortlich ist, informieren Sie sich bitte als Erstes, wie Ihr Haushalt mit Warmwasser und Heizung versorgt wird.
Wer ist zuständig?
Wichtig ist also zunächst zu klären, ob Ihr Haushalt über eine Zentralheizung versorgt wird, über eine Gasetagenheizung oder über einen Nachtstromspeicher. In diesem Fall ist dann noch festzustellen, wie das Warmwasser erzeugt wird.
Haben Sie alle diese Punkte geklärt, wird es Ihnen helfen, den richtigen Ansprechpartner für die jeweilige Versorgungssituation zu finden.
Derzeit wird in unserem Hause die Betriebskostenabrechnung 2021 fertiggestellt. Für die Kosten aus 2021 ist festzuhalten, dass in diesem Jahr noch keine außergewöhnliche Preissteigerung stattgefunden hat. Sollte dennoch Ihre Abrechnung höher sein als in den Vorjahren, hat das eventuell etwas damit zu tun, dass die Heizperiode länger war als in den Vorjahren. Für alle Mieter*innen gilt also, dass sich erst im Verbrauchsjahr 2022 die Preissteigerung bemerkbar macht: Also werden Sie dies erst mit der Betriebskostenabrechnung 2022 spüren, die Sie im kommenden Jahr erhalten werden.
Wie ist die Lage bei Erdgas- bzw. Ölversorgung?
Für die Versorgung der Gaszentralheizungen haben wir mit den WSW bis Ende 2022 die Preise vertraglich fest vereinbart – die Bundesregierung hat jedoch beschlossen, dass ab Oktober 2022 alle Endverbraucher eine Extra-Umlage zahlen müssen, um Gasversorgern die höheren Beschaffungskosten auszugleichen. Als Mieter*in müssen Sie also für die letzten drei Monate des Jahres 2022 bereits mit entsprechend höheren Kosten rechnen. Ab 2023 werden die Kosten pro Kilowattstunde voraussichtlich nochmals stärker steigen, da neue Verträge abgeschlossen werden müssen.
Für die Zentralen, deren Energieträger Öl ist, sieht die Lage schon jetzt anders aus. Unsere Öltanks sind unterschiedlich groß, so dass diese mit unterschiedlichen Füllmengen versorgt werden müssen. Für das Abrechnungsjahr 2021 war in wenigen Objekten bereits eine Preissteigerung zu spüren. Im Jahr 2022 mussten wir jedoch im Vergleich zu den Vorjahreseinkäufen bereits mehr als den doppelten Preis für das Öl bezahlen.
Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, sorgt auch die Inflation für eine allgemeine Preissteigerung, die nicht spurlos an den umlagefähigen Kosten vorbeigehen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Energieverbrauch nach Möglichkeit zu reduzieren und auch etwas Geld zurückzulegen, um auf eine etwaige Betriebskostennachzahlung vorbereitet zu sein. In unserem nächsten Beitrag haben wir für Sie ein paar Energiespartipps zusammengefasst, die helfen können, die Mehrkosten im Rahmen zu halten. Natürlich werden wir, wie auch in den vergangenen Jahren, versuchen, für unsere Mieter*innen mit den Versorgern die besten Preise zu verhandeln, um auch diese Herausforderung gemeinsam zu meistern.
Wir werden auf unserer Homepage über die aktuellen Veränderungen informieren. Bitte schauen Sie immer mal wieder rein, um auf dem Laufenden zu bleiben.
WSW-KUNDEN in NOTLAGEN
Informationen zu Hilfsangeboten bei Zahlungsschwierigkeiten, Fragen zu Stundungen oder Ratenzahlung der WSW-Energierechnungen finden Sie auf der Website der WSW.