Jede Gemeinschaft braucht ihre Regeln, die für alle Mitglieder verbindlich sind. Bei einer Genossenschaft wie der ebv ist es die Satzung, die das Miteinander regelt – und die immer wieder an neue Gegebenheiten oder auch gesetzliche Vorgaben angepasst werden muss. In diesem Jahr war es mal wieder so weit. Die Satzung musste vor allem an geänderte Anforderungen von Seiten des Genossenschaftsgesetzes, aber auch an neue Regelungen im Bilanzrecht angepasst werden. In der vergangenen Vertreterversammlung wurde der Entwurf hierzu verabschiedet. Nach erfolgter Eintragung im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Wuppertal ist die neue Satzung nun gültig und steht jetzt zum Download auf der Homepage bereit.