Ein sicherer Platz für das eigene Auto ist vielen Mitgliedern sehr wichtig, und die Aussicht darauf, einen solchen zumindest im Laufe der Zeit anmieten zu können, spielt häufig schon bei der Wohnungssuche eine wichtige Rolle. Deshalb und weil es im Jahr 2024 Veränderungen bei der Garagen- und Stellplatzvermietung gegeben hat, möchten wir Sie hierzu mit einigen Informationen versorgen.
WIE LÄUFT ES AB?
Die Anmietung eines Stellplatzes, ganz gleich ob im Freien, in einer Tiefgarage oder in einer Einzelgarage, ist bei uns in der Regel unabhängig von der Anmietung einer Wohnung und erfolgt durch einen separaten Mietvertrag. Dies führt dazu, dass das Wohnraummietverhältnis und das Stellplatzmietverhältnis getrennt voneinander betrachtet werden. Wer einen Stellplatz anmieten möchte, kann sich schriftlich oder per Mail darum bewerben. Mit dem Datum des Eingangs der Bewerbung wird diese dann auf die entsprechende Warteliste eingetragen - dass wir die Bewerbung erhalten und Sie vorgemerkt haben, bestätigen wir Ihnen schriftlich oder per Mail. Sollten Sie also keine solche Bestätigung erhalten, fragen Sie bitte nach, da dann die Möglichkeit besteht, dass wir sie nicht erhalten haben. Wenn Ihre Bewerbung bestätigt wurde, brauchen Sie nicht mehr nachzufragen. Wir kommen automatisch auf Sie zu, sobald wir Ihnen einen Stellplatz anbieten können. Die Vergabe der Stellplätze richtet sich dann nach der Eingangsreihenfolge der Bewerbungen sowie danach, wer Mieter*in einer Wohnung in den Häusern ist, denen die Stellplätze zugeordnet sind. Erst nach den Wohnungsmieter*innen der betreffenden Häusergruppe bekommen Mieter*innen anderer Häuser die Gelegenheit, eine freie Garage anzumieten. Darüber hinaus erhalten erst diejenigen Bewerber*innen ein Angebot, die bisher keinen Stellplatz angemietet haben. Die Anmietung mehrerer Stellplätze ist grundsätzlich möglich, aber nur, wenn zum Zeitpunkt des Angebots kein*e Bewerber*in ohne ngemieteten Stellplatz vorhanden ist. Dies hat zur Folge, dass eine Vermietung an Mieter*innen, die bereits einen Außenstellplatz nutzen und nun eine Garage anmieten möchten, nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass das Mietverhältnis für den Außenstellplatz gleichzeitig beendet wird.
WIE VIEL KOSTET ES?
Die Miete des Stellplatzes richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Angebotsmiete und berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten des Stellplatzes. Diese kann von den Mieten in bestehenden Mietverträgen abweichen. Im Jahr 2024 wurde eine generelle Erhöhung der Stellplatzangebotsmieten beschlossen. Der Durchschnittspreis bei Garagen- und Tiefgaragenstellplätzen steigt von 40 € auf 59 € sowie bei Außenstellplätzen von 17 € auf 30 € monatlich. Insbesondere bei Tauschwünschen kann es so zu Situationen kommen, in denen die Miete für den neuen Stellplatz höher ist als für den bestehenden, wenn die Mieten für bestehende Verträge noch nicht an das neue Niveau angepasst wurden. Hinzu kommt, dass wir zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erheben müssen, wenn der Stellplatz nicht zur Häusergruppe gehört, in der man wohnt, oder wenn er von einem Haushaltsmitglied gemietet wird, das nicht gleichzeitig Wohnungsmieter*in ist (z. B. Partner*in oder Kind).
WAS IST ZU BEACHTEN?
Für die Vergabe unserer Stellplätze nach den vorgenannten Kriterien betreiben unsere Mitarbeiter*innen einen hohen Aufwand, damit die Verteilung möglichst fair erfolgt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der begrenzten Anzahl an vorhandenen Stellplätzen hier teilweise zu jahrelangen Wartezeiten kommen kann und zwischenzeitliche Nachfragen diesen Prozess nicht beschleunigen können. Die Bewerbung um einen Stellplatz begründet keinen Anspruch auf eine Zuteilung zu irgendeinem Zeitpunkt. Da der Stellplatzmietvertrag eigenständig ist, haben Sie auch die Möglichkeit, diesen unabhängig von der Wohnung zu kündigen. Bedenken Sie bitte, dass die Kündigung Ihrer Wohnung nicht automatisch zur Kündigung des Stellplatzes führt und dieser ebenfalls mit dreimonatiger Frist schriftlich, d. h. durch einen unterschriebenen Brief, gekündigt werden muss.
WER IST FÜR WELCHE STRASSEN ZUSTÄNDIG?
Die Zuständigkeit für die Vermietung der Stellplätze hat sich Ende 2024 ebenfalls geändert und richtet sich nun nach dem Stadtteil, in dem sich der Stellplatz befindet. Ob Frau Ruhnke oder Frau Pochwalla für Sie die richtige Ansprechperson ist, können Sie folgendem alphabetischen Straßenverzeichnis entnehmen.
KIARA POCHWALLA (pochwalla@ebv-wuppertal.de):
Wuppertal: Dasnöckel, Fliednerweg, Hasnacken, Heinrich-Heine-Straße, Hindenburgstraße, Kärntner Straße, Krummacherstraße, Memeler Straße, Nathrather Straße, Rottscheidter Straße, Siegfriedstraße, Westring, Wichernweg.
Haan-Gruiten: Am Ziegelhäuschen, Bahnstraße, Fliederstraße, Gartenstraße, Karl-Niepenberg-Weg
PETRA RUHNKE (ruhnke@ebv-wuppertal.de):
Wuppertal: Am Heidchen, August-Mittelsten-Scheid-Straße, Belle-Alliance-Straße, Bireneichen, Bogenstraße, Breslauer Straße, Brief-/Elsasser Straße, Dorfwiese, Egenstraße, Ferdinand-Thun-Straße, Germanenstraße, Gernotstraße, Gerstenstraße, Gildenstraße, Grundstraße, Hansastraße, Holbeinweg, Hospitalstraße, In der Fleute, Jülicher Straße, Kluser Höhe, Köttershöhe, Lange Straße, Langobardenstraße, Lothringer Straße, Mainzer Straße, Mastweg, Mirker Straße, Opphofer Straße, Ravensberger Straße, Rödiger Straße, Ronsdorfer Straße, Ruhrstraße, Schlesische Straße, Sedanstraße, Siegesstraße, Spitzenstraße, Viktorstraße, Waterloostraße.