Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Wohnungsbaugenossenschaft und anderen Vermietern? Eine wichtige Besonderheit ist die Vertreterwahl – und damit die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Die Genossenschaftsmitglieder bestimmen, welche Personen ihre Interessen und Belange in der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung vertreten sollen. Die Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns sind einige der Themen, um die es hier geht. Möchten Sie mitreden und mitentscheiden? Dann lassen Sie sich doch zur Wahl aufstellen.
Wenn Sie gewählt werden, können Sie sich aktiv für die Interessen aller Mitglieder einsetzen. In jedem Fall sollten Sie an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme abgeben – bald ist es wieder so weit.
Gemäß unserer ebv-Satzung sind alle vier Jahre die Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen für die Vertreterversammlung zu wählen. Der Wahlvorstand bereitet die Wahl ordnungsgemäß vor und wird die Briefwahl vom 30. April bis 21. Mai 2021 durchführen. Es sind 65 Vertreter*innen für den Zeitraum von vier Jahren zu wählen. Das Wählerverzeichnis liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus.
Worum geht es genau?
Zur Wahl stehen die Vertreter*innen der 12. Wahlperiode für die Jahre 2022 bis 2025. Die jährliche Vertreterversammlung findet regelmäßig Ende Juni statt. Die gewählten Vertreter*innen werden hierzu rechtzeitig eingeladen. Laut Satzung ist je 50 Mitglieder eine Vertretung zu stellen.
Die genaue Anzahl bemisst sich an der Zahl der Mitglieder zum Stichtag 31. Dezember 2020. Hinzu kommen Ersatzvertreter*innen, die entsprechend der erhaltenen Stimmenzahl nach Ausscheiden einer Vertretung sukzessive nachrücken.
Die Amtszeit der Vertreter*innen dauert vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der ebv. Jedes voll geschäftsfähige Mitglied kann sich aktiv zur Wahl stellen oder andere Mitglieder vorschlagen. Formulare für Wahlvorschläge sind in der Geschäftsstelle und auf der ebv-Homepage erhältlich. Die Vorgeschlagenen müssen unterschriftlich bestätigen, dass sie mit der Nominierung einverstanden sind. Die Wahlvorschläge werden vom 1. April bis 9. April 2021 in der Geschäftsstelle zur Einsicht für die Mitglieder ausgelegt. Anhand der Wahlvorschläge erstellt der Wahlvorstand die Wahlunterlagen, die Ende April an jedes Mitglied versandt werden.
Auf einem Ankreuz-Wahlzettel kann jedes Mitglied seine Auswahl treffen und gibt somit den angekreuzten Vertreterkandidat*innen seine Stimme. Die gewählten Vertreter*innen werden anschließend benachrichtigt. Nach erfolgter Wahl werden die gewählten Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen vom Wahlvorstand bekanntgemacht. Die gewählten Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen müssen die Annahme der Wahl erklären und sind damit für die Vertreterversammlung 2022 teilnahmeberechtigt. Die Liste der gewählten Vertreter*innen wird zwei Wochen nach der Wahl in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsichtnahme ausgelegt. Mitglieder können eine Abschrift der Liste verlangen.
Die Genossenschaft lebt von ihrem demokratischen Aufbau und dem Miteinander. Wir sind darauf angewiesen, dass sich Mitglieder mit einbringen und im Rahmen der einmal jährlich stattfindenden Vertreterversammlung für die Interessen aller Mitglieder eintreten. Bitte machen Sie insbesondere von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stimmen Sie mit ab.
Bitte beachten sie hierzu auch unsere offizielle Bekanntmachung.