Haben Sie sich aufgrund der steigenden Energiekosten auch schon mit der Frage beschäftigt, ob und wie es möglich ist, seinen eigenen Strom herzustellen? Der folgende Bericht soll Ihnen hierzu hilfreiche Informationen liefern:
Mini-Solaranlage, Steckersolargeräte oder PV-Anlage für die Steckdose werden sie oft genannt – der offizielle Begriff ist allerdings „Balkonkraftwerk“. Seit 2020 nimmt die Verbreitung von Balkonkraftwerken immer weiter zu und viele Hersteller und Händler bieten Anlagen im Internet, im Baumarkt oder über das Elektrohandwerk an. Auch Energiegenossenschaften, wie die Bergische Bürgerenergiegenossenschaft e.G., bieten Sammelbestellungen an. Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich pro 100 Watt installierter Modulleistung bis zu 80 kW/h Strom pro Jahr zur eigenen Nutzung erzeugen. Die tatsächliche produzierte Leistung ist abhängig vom Standort und vom Wetter.
Technische Voraussetzungen
Kleine PV-Anlagen, welche in die Kategorie der Balkonkraftwerke fallen, dürfen eine maximale installierte Modulleistung von 2 kWp (2000W) aufweisen, wenn die maximale summierte Leistung der Wechselrichter (Inverter) 800 Watt nicht überschreiten. Ein Anschluss an eine Schukosteckdose ist möglich (je nach Zubehör). Empfohlen wird jedoch ein Anschluss über eine Spezialsteckdose (Wielandsteckdose), welche die Verbindung einrasten lässt und absolut wasserdicht ist. Ein fester Anschluss ans Stromnetz ist ebenso möglich, erfordert jedoch die Installation über eine Elektrofachkraft.
Einspeisevergütung
Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ist keine Auszahlung einer Einspeisevergütung für die Strommengen vorgesehen, welche als geringer Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Soll in Ausnahmefällen eine Einspeisevergütung (Centbeträge bis wenige Euro im Jahr) gewünscht werden, müssen Betreiber*innen eines Balkonkraftwerks sich schriftlich beim örtlichen Stromnetzbetreiber anmelden. Balkonkraftwerke sind für den Eigenverbrauch entwickelt worden und nicht für eine dauerhafte Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.
Eintragung der Anlage
Mit der aktuell in Kraft getretenen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2024), dem sogenannten „Solarpaket I“, vereinfacht sich der Anschluss eines Balkonkraftwerks. Die Anzeigepflicht beim örtlichen Stromnetzbetreiber (in Wuppertal die WSW Netz GmbH) entfällt. Es ist aber weiterhin die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über die folgende Internetseite www.marktstammdatenregister.de verpflichtend. Über die Bundesnetzagentur wird der örtliche Stromnetzbetreiber automatisch über die Installation eines Balkonkraftwerks informiert. Sollte ein über die Bundesnetzagentur gemeldeter Stromzähler nicht geeignet sein, wird dieser, ohne zusätzlich einen Antrag stellen zu müssen, kostenfrei gewechselt (Wuppertal). Balkonkraftwerke dürfen seit der Gesetzesänderung auch dann in Betrieb genommen werden, wenn ein nicht geeigneter Stromzähler verbaut ist. Der Wechsel des Stromzählers muss dann nicht mehr abgewartet werden. Neuere elektronische Stromzähler sind aber in der Regel geeignet.
Versicherung
Ein Balkonkraftwerk muss generell gegen Absturz und Sturm sicher am Balkon/auf der Terrasse befestigt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Tragfähigkeit sichergestellt ist. Dennoch besteht immer die Gefahr, dass ein Balkonkraftwerk bei einem Sturm oder Unwetter Schaden nimmt oder sogar bei anderen Personen eine Beschädigung verursacht. Schäden an den Modulen durch Sturm, Hagel, Feuer oder Blitzeinschlag können über die Hausratversicherung abgedeckt werden. Für die Schäden, die ein Balkonkraftwerk bei anderen Personen verursacht, wäre die private Haftpflichtversicherung der Anlagenbetreiber*innen zuständig. Es ist daher ratsam, prüfen zu lassen, ob Balkonkraftwerke in den Versicherungen mit eingeschlossen sind. Sollte das nicht der Fall sein, raten wir eindringlich, das Balkonkraftwerk entsprechend zu versichern. Ansonsten haften Sie im Falle eines Sach-, Gebäude- oder Personenschadens mit Ihrem eigenen Vermögen!
Meldung bei Hauseigentümer*innen
Hauseigentümer*innen sind seit der Gesetzesänderung angehalten, Balkonkraftwerke zu dulden.
Die Hauseigentümer*innen sind aber nach wie vor verantwortliche*r Betreiber*in der gesamten Gebäudeelektrik und insofern auch verpflichtet, eine sichere elektrische Anlage nach den einschlägigen Normen und Vorschriften zu betreiben. Zudem obliegt den Hauseigentümer*innen auch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Daher ist es – letztlich auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – weiterhin sinnvoll, uns über die Installation eines Balkonkraftwerks zu informieren.
Denn nur so kann geprüft werden, ob die Gebäudeelektrik den Anforderungen entspricht und auch die bauliche Beschaffenheit der Balkonbrüstung eine Montage zulässt. Zudem dürfen keine anderen Mieter*innen und/oder Nachbar*innen durch die Installation eines Balkonkraftwerks gestört werden z. B. durch Blendung oder Verschattung. Und es darf natürlich auch zu keiner Gefährdung durch eine fehlerhafte Installation kommen.
Bitte wenden Sie sich daher unbedingt vor der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks an uns und beachten Sie auch die folgenden Hinweise:
Laden Sie sich für die Mitteilung Ihres Balkonkraftwerks einfach den Vordruck herunter. So können wir sicher sein, dass Sie alle Informationen aus dem Hinweisblatt zur Kenntnis genommen haben und Sie alle Vorgaben einhalten werden. Zur Vereinfachung legen Sie diesem Vordruck bitte die Unterlagen des Balkonkraftwerks (technischen Unterlagen, statische Nachweise, Montagehinweise etc.) sowie Versicherungsnachweise bei. Gerne dürfen Sie uns das Balkonkraftwerk auch formlos per Mail info(at)ebv-wuppertal(dot)de oder telefonisch unter 0202/73941‑25 melden. Bitte geben Sie unbedingt eine aktuelle Rufnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
Stand: Mai 2024