Mieterinfo

Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) – Hinweise und Tipps für ebv-Mieter*innen

05. Februar 2024 –

Haben Sie sich aufgrund der steigenden Energiekosten auch schon mit der Frage beschäftigt, ob und wie es möglich ist, seinen eigenen Strom herzustellen? Der folgende Bericht soll Ihnen hierzu hilfreiche Informationen liefern:

Mini-Solaranlage, Steckersolargeräte oder PV-Anlage für die Steckdose werden sie oft genannt ­– der offizielle Begriff ist allerdings „Balkonkraftwerk“. Seit 2020 nimmt die Verbreitung von Balkonkraftwerken immer weiter zu und viele Hersteller und Händler bieten Anlagen im Internet, im Baumarkt oder über das Elektrohandwerk an. Auch Energiegenossenschaften, wie die Bergische Bürgerenergiegenossenschaft e.G., bieten Sammelbestellungen an. Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich pro 100 Watt installierter Modulleistung bis zu 80 kW/h Strom pro Jahr zur eigenen Nutzung erzeugen. Die tatsächliche produzierte Leistung ist abhängig vom Standort und vom Wetter.

Technische Voraussetzungen

Kleine PV-Anlagen, welche in die Kategorie der Balkonkraftwerke fallen, dürfen eine maximale installierte Modulleistung von 2 kWp (2000 W) aufweisen, wenn die maximale summierte Leistung der Wechselrichter (Inverter) 800 Watt nicht überschreiten. Ein Anschluss an eine Schukosteckdose ist möglich (je nach Zubehör). Empfohlen wird jedoch ein Anschluss über eine Spezialsteckdose (Wielandsteckdose), welche die Verbindung einrasten lässt und absolut wasserdicht ist. Ein fester Anschluss ans Stromnetz ist ebenso möglich, erfordert jedoch die Installation über eine Elektrofachkraft.

Einspeisevergütung

Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ist keine Auszahlung einer Einspeisevergütung für die Strommengen vorgesehen, welche als geringer Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Soll in Ausnahmefällen eine Einspeisevergütung (Centbeträge bis wenige Euro im Jahr) gewünscht werden, müssen Betreiber*innen des Balkonkraftwerks sich schriftlich beim örtlichen Stromnetzbetreiber anmelden. Balkonkraftwerke sind für den Eigenverbrauch entwickelt worden und nicht für eine dauerhafte Einspeisung in das öffentliche Stromnetz.

Eintragung der Anlage

Mit der geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2024 – aktuell noch nicht in Kraft getreten) soll sich der Anschluss eines Balkonkraftwerks vereinfachen. Die Anzeigepflicht beim örtlichen Stromnetzbetreiber (in Wuppertal die WSW Netz GmbH) wird entfallen. Dafür ist jedoch weiterhin die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über die folgende Internetseite www.marktstammdatenregister.de verpflichtend. Über die Bundesnetzagentur wird der örtliche Stromnetzbetreiber automatisiert über die Installation eines Balkonkraftwerks informiert. Sollte ein über die Bundesnetzagentur gemeldeter Stromzähler nicht geeignet sein, wird dieser, ohne zusätzlich einen Antrag stellen zu müssen, kostenfrei gewechselt (Wuppertal). Balkonkraftwerke dürfen nach der Gesetzesänderung auch dann in Betrieb genommen werden, wenn ein nicht geeigneter Stromzähler verbaut ist. Der Wechsel des Stromzählers muss dann nicht mehr abgewartet werden. Neuere elektronische Stromzähler sind aber in der Regel geeignet.

HINWEIS: Die Gesetzesänderung existiert bislang aber nur als Referentenentwurf und ist noch nicht in Kraft getreten. Daher funktioniert bislang auch die automatische Datenweitergabe zwischen Bundesnetzagentur und den örtlichen Netzbetreibern noch NICHT! Bitte melden Sie daher Ihr Balkonkraftwerk auch weiterhin unter Angabe Ihrer Stromzählernummer unbedingt dem örtlichen Stromnetzbetreiber. Nur so ist gewährleistet, dass der Stromzähler auf seine Eignung geprüft wird.

Versicherung

Ein Balkonkraftwerk muss generell gegen Absturz und Sturm sicher am Balkon/auf der Terrasse befestigt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Tragfähigkeit sichergestellt ist. Dennoch besteht immer die Gefahr, dass ein Balkonkraftwerk bei einem Sturm oder Unwetter Schaden nimmt oder sogar bei anderen Personen eine Beschädigung verursacht. Schäden an den Modulen durch Sturm, Hagel, Feuer oder Blitzeinschlag können über die Hausratversicherung abgedeckt werden. Für die Schäden, die ein Balkonkraftwerk bei anderen Personen verursacht, wäre die private Haftpflichtversicherung der Anlagenbetreiber*innen zuständig. Es ist daher ratsam, prüfen zu lassen, ob Balkonkraftwerke in den Versicherungen mit eingeschlossen sind.

Meldung bei Hauseigentümer*innen

Hauseigentümer*innen sind vom Gesetzgeber angehalten, Balkonkraftwerke zu dulden. Bis zum Inkrafttreten des EEG 2024 müssen Mieter*innen allerdings immer noch eine Genehmigung von Vermieter*innen einholen.

Generell dürfen keine anderen Mieter*innen und/oder Nachbar*innen durch die Installation eines Balkonkraftwerks gestört werden z.B. durch Blendung oder Verschattung. Es darf zu keiner Gefährdung durch eine fehlerhafte Installation kommen. Zudem sind die Hauseigentümer*innen die verantwortlichen Betreiber*innen der gesamten Gebäude-Elektrik und insofern auch verpflichtet, eine sichere elektrische Anlage nach den einschlägigen Normen und Vorschriften zu betreiben. Daher ist es auch nach dem Inkrafttreten des EEG 2024 (voraussichtlich Februar/März 2024) – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit mehr als sinnvoll –, die Vermieter*innen über die Installation eines Balkonkraftwerks zu informieren. Nur so besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob die Gebäude-Elektrik den Anforderungen entspricht, keine Störung anderer Mieter*innen von der Anlage ausgehen kann und auch die bauliche Beschaffenheit der Balkonbrüstung eine Montage zulässt.

Bitte wenden Sie sich daher unbedingt vor der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks an uns und beachten Sie auch die folgenden Hinweise:

  • Zur Gewährleistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit muss das Balkonkraftwerk fachgerecht und streng nach den Herstellervorgaben montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
  • Lassen Sie die Elektrik am besten vor der Installation von einem Fachhandwerksbetrieb prüfen.
  • Die Anlage darf nicht in die Gebäudesubstanz eingreifen: Die Balkonbrüstung, die Fassade, eine ggf. vorhandene Gebäudedämmung sowie Fenster und Türen einschließlich der Rahmen dürfen durch das Balkonkraftwerk und dessen Bestandteile nicht beschädigt werden.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Balkonkraftwerk für die Dauer des Betriebs turnusmäßig einer fachgerechten Prüfung hinsichtlich der Betriebssicherheit und der sicheren Befestigung unterzogen wird.
  • Sämtliche Kosten, die für oder durch das Balkonkraftwerk anfallen (Vorprüfungen, Anschaffung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur, Abbau, Entsorgung, Beschädigungen am Gebäude etc.) tragen Sie als Anlagenbetreiber*in.
  • Nach dem Auszug muss das Balkonkraftwerk auf Ihre Kosten vollständig und rückstandslos zurückgebaut werden, es sei denn, ein/*e Nachmieter*in erklärt die vollverantwortliche Übernahme des Balkonkraftwerks nebst aller hier aufgeführten Vorgaben.

Verwenden Sie für die Beantragung einer Genehmigung einfach den Vordruck auf unserer Homepage. So können wir sicher sein, dass Sie alle Informationen aus diesem Hinweisblatt zur Kenntnis genommen haben und Sie alle Vorgaben einhalten werden. Zur Vereinfachung legen Sie diesem Vordruck bitte die Unterlagen des Balkonkraftwerks (technischen Unterlagen, statische Nachweise, Montagehinweise etc.) sowie Versicherungsnachweise bei. Gerne dürfen Sie uns das Balkonkraftwerk auch formlos per Mail info(at)ebv-wuppertal(dot)de oder telefonisch unter 0202/73941-0 melden. Bitte geben Sie unbedingt eine aktuelle Rufnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.

Öffnungszeiten

Montags       8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstags     8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwochs*     8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17.00 Uhr
Donnerstags 8:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Freitags        8:30 – 12:00 Uhr
*Mittwochs nur nach Terminvereinbarung

Telefon Zentrale 0202 / 7 39 41-0

Eisenbahn-Bauverein Elberfeld eG
Rottscheidter Straße 28, 42329 Wuppertal (Vohwinkel)